Zwei Verträge zwischen dem königlichen Staatsfiskus und dem Maurermeister Karl Friedrich Ferdinand Zitzmann in Markranstädt über gegenseitige tauschweise Überlassung von Areal in dortiger Flur respektive kaufweise Überlassung von solchem an den Staatsfiskus sowie Überlassung des auf dem ausgetauschten Areal sich befindenden alten Amtsgerichtsgebäudes an Zitzmann gegen eine Vergütung von 8000 Talern; 15. Juni 1887, Berichtigung vom 16. September 1887, und 15. Oktober 1888, hierzu eine Folieneintragsabschrift.

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Sächsisches Staatsarchiv
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