Testament des Fürsten Ferdinand zu Schwarzenberg, laut dessen derselbe seinen einzigen Sohn Adam Franz zum Universalerben ernannte, jedoch außer einem Familien-Fideikommiss erster Klasse aus der Grafschaft Schwarzenberg und den fürstlichen Besitzungen in Böhmen und Österreich für den jeweiligen Erstgeborenen noch ein Fideikommiss zweiter Klasse aus der Reichsherrschaft Gimborn cum appertinentiis und den fürstlichen Besitzungen und Kapitalien in Steiermark für einen etwaigen Zweitgeborenen errichtet und in Hinsicht auf die Sukzession in beide Fideikommisse, dann deren ständige Erhaltung und womögliche Vermehrung, wie auch in Hinsicht auf das Erbrecht und das Heiratsgut, die Ausstattung und die eventuelle Leibrente der Töchter, dann die Versicherung, d. i. den lebenslänglichen Unterhalt der Witwen, von den Besitzern beider Familien-Fideikommisse ausführliche Bestimmungen traf.

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Staatsarchiv Nürnberg