Abt Benedikt zu Wiblingen trifft ein Abkommen mit Mathias Kechelin, Bürger zu Ulm, wegen Verkaufs des öden Klosterhofs zu Freudenegg an jenen. Das Gut soll auf des Kechelin Kinder, nicht aber auf dessen Enkel eigentümlich und erblich fallen, sondern sofern diese die Kinder überleben, fällt dasselbe an das Kloster zurück. Es soll dann an zwei Enkel, nämlich Friedrich Haffners und Konrad Kechelins hinterlassene Söhne, beide Hans Mathias genannt, successive verliehen werden. Sterben diese beiden von Mathias Kechelin Kindern, so bleibt dem Kloster freie Hand. Mathias Kechelin muss den Hof wieder aufbauen, es werden ihm hierzu 15 Eichen geliefert. Die täglichen Dienste werden nicht mehr gefordert. Bei Verkauf an einen Nichtkatholischen steht dem Abt Einspruch zu. Noch ist die Zustimmung des Bischofs von Konstanz einzuholen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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