Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn bekunden, dass sie aus Mitteln ihres Wochenamts 1800 Reichstaler zu je 80 Albus bar entliehen haben. Darin ist der Kaufpreis von 1600 Reichstalern für das vom + Scholaster Heinrich Everhard Contzen ihrer Kirche zur Aufbesserung der Präsenzien vermachte Kanonikalhaus inbegriffen. Die 1800 Reichstaler haben sie zur Einlösung eines Kapitals von 2000 Reichstalern verwandt, das sie bei ihrem Mitkapitular und Kanoniker Brewer für den Kirchenbau aufgenommen hatten. Sie geloben, die 1800 Reichstaler Kapital dem Wochenamt bei erster Gelegenheit zurückzuzahlen, bis zur Ablage aber jährlich am Johannistag [24. Juni] mit 63 Reichstalern zu verpensionieren, die ihr Magister aerarii dem Wochenamt auszahlen soll; dazu verpfänden sie die Güter und Gefälle ihrer Kirche, so viel dazu nötig, und sie verzichten auf alle Exzeptionen hiergegen. - Sie kündigen ihr aufgedrücktes Kapitularsiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Bonn den 20. Iunii 1714.
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Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn bekunden, dass sie aus Mitteln ihres Wochenamts 1800 Reichstaler zu je 80 Albus bar entliehen haben. Darin ist der Kaufpreis von 1600 Reichstalern für das vom + Scholaster Heinrich Everhard Contzen ihrer Kirche zur Aufbesserung der Präsenzien vermachte Kanonikalhaus inbegriffen. Die 1800 Reichstaler haben sie zur Einlösung eines Kapitals von 2000 Reichstalern verwandt, das sie bei ihrem Mitkapitular und Kanoniker Brewer für den Kirchenbau aufgenommen hatten. Sie geloben, die 1800 Reichstaler Kapital dem Wochenamt bei erster Gelegenheit zurückzuzahlen, bis zur Ablage aber jährlich am Johannistag [24. Juni] mit 63 Reichstalern zu verpensionieren, die ihr Magister aerarii dem Wochenamt auszahlen soll; dazu verpfänden sie die Güter und Gefälle ihrer Kirche, so viel dazu nötig, und sie verzichten auf alle Exzeptionen hiergegen. - Sie kündigen ihr aufgedrücktes Kapitularsiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Bonn den 20. Iunii 1714.
AA 0147 Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147)
Bonn, St. Cassius, Urkunden (AA 0147) >> 1. Urkunden >> Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn bekunden, dass sie von Johann Arnold de Reux, Generalvikar in spiritualibus des Kurfürsten zu Köln, Scholaster ihrer Kirche und Inspektor der vom + Scholaster Johann Georg Fabritius aufgerichteten Fundation, aus Fundationsmitteln 200 Reichstaler zu je 80 Albus bar entliehen haben, die sie zur Einlöse des bei ihrem Mitkapitular und Kanoniker Brewer für den Kirchenbau aufgenommenen Kapitals von 2000 Reichstalern mit verwandt haben. Sie geloben, die 200 Reichstaler Kapital bei Gelegenheit nach vierteljähriger Kündigungsfrist zurückzuzahlen, bis zur Ablage aber jährlich am Johannistag [24. Juni] mit 8 Reichstalern zu verpensionieren, die ihr Magister aerarii dem Inspektor zu Behuf der Fabritianischen Fundation auszahlen soll; dazu verpfänden sie die Güter und Gefälle ihrer Kirche, so viel dazu nötig, und sie verzichten auf alle Exzeptionen hiergegen. - Sie kündigen ihr aufgedrücktes Kapitularsiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Bonn den 20. Iunii 1714.
1714 Juni 20
Diverse Registraturbildner
1 Bogen
Papier
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Unterschrift: Jo. Henr. Joseph. Houen, Kanoniker und Sekretär
Vermerke: Unterschrift: Jo. Henr. Joseph. Houen, Kanoniker und Sekretär
Urkunde
Ausstellort: Bonn
Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn bekunden, dass sie von Johann Arnold de Reux, Generalvikar in spiritualibus des Kurfürsten zu Köln, Scholaster ihrer Kirche und Inspektor der vom + Scholaster Johann Georg Fabritius aufgerichteten Fundation, aus Fundationsmitteln 200 Reichstaler zu je 80 Albus bar entliehen haben, die sie zur Einlöse des bei ihrem Mitkapitular und Kanoniker Brewer für den Kirchenbau aufgenommenen Kapitals von 2000 Reichstalern mit verwandt haben. Sie geloben, die 200 Reichstaler Kapital bei Gelegenheit nach vierteljähriger Kündigungsfrist zurückzuzahlen, bis zur Ablage aber jährlich am Johannistag [24. Juni] mit 8 Reichstalern zu verpensionieren, die ihr Magister aerarii dem Inspektor zu Behuf der Fabritianischen Fundation auszahlen soll; dazu verpfänden sie die Güter und Gefälle ihrer Kirche, so viel dazu nötig, und sie verzichten auf alle Exzeptionen hiergegen. - Sie kündigen ihr aufgedrücktes Kapitularsiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Bonn den 20. Iunii 1714.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:17 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.1. A - D (Tektonik)
- 1.2.1.15. Bonn (Tektonik)
- 1.2.1.15.1. St. Cassius (Tektonik)
- Bonn, St. Cassius, Urkunden AA 0147 (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- Dekan und Kapitel der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn bekunden, dass sie von Johann Arnold de Reux, Generalvikar in spiritualibus des Kurfürsten zu Köln, Scholaster ihrer Kirche und Inspektor der vom + Scholaster Johann Georg Fabritius aufgerichteten Fundation, aus Fundationsmitteln 200 Reichstaler zu je 80 Albus bar entliehen haben, die sie zur Einlöse des bei ihrem Mitkapitular und Kanoniker Brewer für den Kirchenbau aufgenommenen Kapitals von 2000 Reichstalern mit verwandt haben. Sie geloben, die 200 Reichstaler Kapital bei Gelegenheit nach vierteljähriger Kündigungsfrist zurückzuzahlen, bis zur Ablage aber jährlich am Johannistag [24. Juni] mit 8 Reichstalern zu verpensionieren, die ihr Magister aerarii dem Inspektor zu Behuf der Fabritianischen Fundation auszahlen soll; dazu verpfänden sie die Güter und Gefälle ihrer Kirche, so viel dazu nötig, und sie verzichten auf alle Exzeptionen hiergegen. - Sie kündigen ihr aufgedrücktes Kapitularsiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Bonn den 20. Iunii 1714. (Archivale)