Kläger: Claus und Meineke Schro(e)der, Bürger zu Lüneburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Citationis, nunc (1554) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes in einem Streit um die Herausgabe der Erbschaft des Gebhard Mo(e)ring, Brauer in Hamburg, an die Kläger und um den Nachweis ihrer Erbberechtigung
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211-2_M 66
M 3624
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> M
1421,1444-1445,1552-1571
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Anastasius Grineisen (1552), Dr. Paul Haffner (1566). Beklagte: Dr. Ludwig Ziegler (1552), Dr. Alexander Reiffstock (1554).- Instanzen: 1. Reichskammergericht 1552-1571.- Darin: Urkunde über die Befreiung Hamburgs vom Reichshofgericht 1421 durch Kaiser Sigismund und zwei Schreiben von 1444 und 1445 wegen Zurückverweisung an das Untergericht des Hofrichters Michel Burggraf von Magdeburg und Graf zu Hardegg an Adolf VIII., Herzog von Schleswig und Graf von Holstein, in Sachen der Klägerin Elisabeth, Witwe des Herzogs von Sachsen (?), sowie der Kläger Bertold Toper, Hans von Dassensem und Ludke Hartwig (Transsumpte von 1555 durch Horbordus von Holle, Abt des Klosters St. Michael in Lüneburg); Siegel von 1555 des Abts des Kolsters St. Michael in Lüneburg.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11268 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ