Das Stift zu Sinsheim wird von Kurfürst Philipp von der Pfalz von Wagenfahrt, Dienst und Atzung, womit sie der Pfalz verbunden waren, befreit, solange ihm von dem Stift 600 Gulden bezahlt werden. Das Stift stellt ein Revers aus, dass sie mit den genannten Diensten wie früher wieder gehorsam sein wollen, wenn der Pfalzgraf die 600 Gulden zurückbezahlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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