Neue Gewerbeordnung - Gewerbliche Anlagen allgemein
Vollständigen Titel anzeigen
BOR 01, 37
A 10
Registratursignatur: Gw 2
BOR 01 Landratsamt Borken (1816-1944)
Landratsamt Borken (1816-1944) >> 3.1 Gewerbe
1844 - 1903
Enthält auch: Nachweis der gewerblichen Anlagen im Kreis Borken, die im § 27 der Gewerbeordnung aufgeführt sind 1853; Nachweis der gewerblichen Anlagen im Kreis Borken, deren Betrieb mit Gefahren für die darin beschäftigten Arbeiter verbunden ist 1872; Nachweis der gewerblichen Anlagen im Kreis Borken mit Geräuschbelästigung 1873; Einholen von Konzessionen für die Metzgereien Levi (Liefmann) Silberschmidt und M. Ostberg bzw. M. Löwenstein in Bocholt 1884 sowie Josef Plaat und Abraham Humberg in Dingden und Hermann Löwenstein in Rhede 1885;
Darin: Technische Anleitung zur Wahrnehmung der den Kreisausschüssen durch § 135, V Nr.1 Kreisordnung vom 13.12.1872 hinsichtlich der zur Genehmigung gewerblicher Anlagen übertragenen Zuständigkeiten (Druck) 1875; Technische Anleitung zur Wahrnehmung der den Kreis- (Stadt-)ausschüssen (Magistraten) durch § 109 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 hinsichtlich der Genehmigung gewerblicher Anlagen übertragenen Zuständigkeiten (Druck) um 1895. 32 S.; Anweisung vom 9. August 1899 zur Ausführung der Gewerbeordnung Titel I, II, IV, V. Amtliche Ausgabe.- Berlin 1899 Sind Ringofengase den Pflanzen schädlich? Eine Zusammenfassung der im Deutschen Verein für Ton-, Zement- und Kalkindustrie e.V. zur Klärung der Frage gepflogenen Verhandlungen und der in seinem Auftrage vorgenommenen Untersuchungen. Bearb. von dem Chemischen Laboratorium für Tonindustrie.- Berlin 1903
Darin: Technische Anleitung zur Wahrnehmung der den Kreisausschüssen durch § 135, V Nr.1 Kreisordnung vom 13.12.1872 hinsichtlich der zur Genehmigung gewerblicher Anlagen übertragenen Zuständigkeiten (Druck) 1875; Technische Anleitung zur Wahrnehmung der den Kreis- (Stadt-)ausschüssen (Magistraten) durch § 109 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 hinsichtlich der Genehmigung gewerblicher Anlagen übertragenen Zuständigkeiten (Druck) um 1895. 32 S.; Anweisung vom 9. August 1899 zur Ausführung der Gewerbeordnung Titel I, II, IV, V. Amtliche Ausgabe.- Berlin 1899 Sind Ringofengase den Pflanzen schädlich? Eine Zusammenfassung der im Deutschen Verein für Ton-, Zement- und Kalkindustrie e.V. zur Klärung der Frage gepflogenen Verhandlungen und der in seinem Auftrage vorgenommenen Untersuchungen. Bearb. von dem Chemischen Laboratorium für Tonindustrie.- Berlin 1903
Landratsamt Borken
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:14 MEZ