Kurfürst Philipp von der Pfalz schickt seinem Kanzler Doktor Florenz von Venningen und seinem Burggrafen zu Alzey Hans Landschad, Ritter, einen [unvollständigen] Befehl. Sein Vogt Hans Kranz von Geispolsheim (Crantz von Geißpißheim) hat dem Bischof zu Worms und dessen Priestern (pfaffheit) unbillig und mutwillig die Feindschaft erklärt und durch seine Anhänger und Helfer neulich einen Pfarrer im pfalzgräflichen Fürstentum zu Oppau (Oppaw) nächtlich in seiner Hauswohnung festnehmen lassen, obwohl dieser unter seinem Schirm stand und steht. Dies widerspricht dem königlichen Landfrieden als Reform der Goldenen Bulle (widder den ko. lantfriden reformation gulden bull.), wie er jüngst zu Worms geordnet wurde, und ist auch gegen allgemeines, geschriebenes Recht. Diese Handlung hat [Hans] Kranz in einer schriftlichen Antwort, die er Pfalzgraf Ludwig V. zugesandt hat, nicht nur gestanden, sondern er traut sich, offenkundig in seiner feindlichen Handlung fortzufahren. Desgleichen hat auch der Pfalzgraf vernommen und so mit der Tat [¿]

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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