Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich der Zimmermann Christian (Christa) Gölterlin, Sohn der verstorbenen Eheleute Hans Gölterlin und Anna Marck, um 4 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannten Christian von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihm, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo er will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum samt den daraus erfließenden Rechten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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