1.) Landgrafschaft und Fürstentum Hessen mit allen Rechten und allem Zubehör; 2.) die Grafschaft Waldeck und dazu die Bruderschaft mit den Landen ...
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Urk. 14, 12
A I u, Kaiser sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Kayserliche Lehen=Brieffe, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Passivlehen >> Kaiser, römisch-deutsche
1670 Juli 19
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Landgrafschaft und Fürstentum Hessen mit allen Rechten und allem Zubehör; 2.) die Grafschaft Waldeck und dazu die Bruderschaft mit den Landen Sachsen, Hessen, Thüringen und Meißen; 3.) der Zoll zu St. Goar [Stadt, Rhein-Hunsrück-Kr.]; 4.) zwei alte Turnosen am Zoll zu Boppard [Stadt, Rhein-Hunsrück-Kr.] von jedem Fuder Wein und anderen Kaufmannsgütern, die auf dem Rhein befördert werden; 4.) das Dorf Crumstadt [Stadtteil von Riedstadt, Lkr. Groß-Gerau]; 5.) die Hälfte der Burg Eppstein [Burg auf der Gemarkung der Stadt Eppstein, Main-Taunus-Kr.]; 6.) das Landgericht zu Mechthildshausen [Domäne auf der Gemarkung der Stadt Wiesbaden] und die Rheinfähre (das Rheinfahren) zu Weisenau [Mainz-Weisenau, Stadtteil von Mainz] mit allen Rechten und allem Zubehör; die Lehen Nrr. 4-6 hatte Landgraf Wilhelm [II.] von Hessen der Mittlere von Gottfried von Eppstein gekauft; 7.) das burgliche Bau- und Stadtrecht zu Rüsselsheim [Stadt, Lkr. Groß-Gerau], und dazu das Recht, alle eigenen Nahrungsmittel und Baumaterialien, die die Landgrafen zu ihrem Unterhalt benötigen, zollfrei auf dem Rhein zu befördern; 8.) die Rechte an der Burg Kalsmunt [Burgruine auf der Gemarkung der Stadt Wetzar, Lahn-Dill-Kr.] (Callschmitt) und an der Vogtei und dem Geleit zu Wetzlar [Stadt, Lahn-Dill-Kr.] mit allem Zubehör, die Philipp Landgraf von Hessen mit Zustimmung Kaiser Karls V. im Rahmen eines Tauschs mit den Grafen Philipp und Johann Ludwig von Nassau und Saarbrücken erlangt hatte; 9.) Burg, Stadt und Herrschaft Rietberg [Stadt, Kr. Gütersloh] mit allen Rechten und allem Zubehör, die nach dem Tod Graf Johanns von Rietberg dem Landgrafen Philipp von Hessen als Lehnsherrn heimgefallen, von Letzterem aber dem Reich aufgetragen und wiederum zu Lehen empfangen worden waren; 10.) das Wegegeld zu Butzbach [Stadt, Wetteraukr.] laut des zwischen dem Erzbistum Mainz und Ludwig [IV.] Landgraf von Hessen[-Marburg] dem Älteren im Jahr 1595 über das Königssteinische Viertel geschlossenen und von Kaiser Rudolf II. bestätigten Vertrags.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Leopold I., röm.-dt. Kaiser
Vermerke (Urkunde): Siegler: Leopold I., röm.-dt. Kaiser
Belehnte/r: Wilhelm [VII.] Landgraf von Hessen[-Kassel] für sich und seine Brüder Karl Landgraf von Hessen[-Kassel], Philipp Landgraf von Hessen[-Philippstal] und Georg Landgraf von Hessen[-Kassel]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ