Christ von Bleidenstadt, wohnhaft zu Wiesbaden, und Margarete, seine Frau, verkaufen für 26 Gulden und 6 Albus dem Konvent zu Klarenthal eine jährlich an Philippi und Jakobi (1. Mai) fällige Gült von Gulden 7 1/2 alb. Vor Schultheiß und Schöffen von Wiesbaden setzen sie folgende Grundstücke zum Unterpfand: 'ltem die hofraidt, daruf ein schawer nach dem brandt gebawt worden, geforcht dem alten einhorn, so Junghens Veltins seligen sone Hans inhat. Item ein placken wingart im konigstuel, unwendig Peter Botten, stost an die gemeine vihetrift. Diese underpfandt geben jerlichs zinses zusamen neun weißpfenig'. Die Güter dürfen nicht weiter beschwert werden und müssen in gewöhnlichem Bau und Besserung gehalten werden. Bei Zahlungsversäumnis kann der Konvent oder sein Schaffner die Pfänder zu Wiesbaden gerichtlich aufholen lassen. Den Eheleuten und ihren Erben ist vom Konvent und seinem Schaffner Backerts Adam das Wiederkaufsrecht für die Gült eingeräumt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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