Herzog Karl I. zu Braunschweig-Lüneburg Verordnung zur gerichtlichen Einhändigung der Testamente in der Stadt Braunschweig, Rechtsgültigkeit der von Bürgermeistern in ihren Häusern angenommenen Testamente 2 Drucke, Unterschrift und Siegel, Herzog Karl I.; 6 Drucke, blanko