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Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) gewinnt den Knappen Heinrich von Reckerode zu seinem und seiner Kirche erblichem Burgmann und verschreibt diesem und seinen Erben das Eigen in Leibolz (Leibolts) als Burglehen zu Fürsteneck (Furstenecke), bis er es mit 30 Pfund Fuldischer Pfennige ablöst; dann sind Gülten von drei Pfund jährlich zu erwerben oder auf Eigen anzuweisen und vom Abt zu Burglehen zu empfangen. Siegel des Ausstellers.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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