Georg Schenk von Erbach (Schenck Jorge herre von Erpach) bekundet, dass Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz ihm bewilligt hat, innerhalb der nächsten vier Jahre einmalig den 20. Pfennig von kurpfälzischen Leibeigenen einzunehmen, alles gemäß der darüber ausgestellten Urkunden. Der Aussteller versichert, dass die Bewilligung aus besonderer Gnade des Pfalzgrafen geschieht und keine Rechtsansprüche schafft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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