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Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt im Verteidigungsfall.- Abgrenzung der Aufgaben zwischen NATO- und nationalen Befehlshabern sowie zwischen zivilen und militärischen Stellen (NATO-Dokumente MC 36, MC 36/1, MC 36/2): Bd. 8
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Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt im Verteidigungsfall.- Abgrenzung der Aufgaben zwischen NATO- und nationalen Befehlshabern sowie zwischen zivilen und militärischen Stellen (NATO-Dokumente MC 36, MC 36/1, MC 36/2): Bd. 8
BArch BW 1 Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen
Bundesministerium der Verteidigung.- Leitung, zentrale Stäbe und zivile Abteilungen >> BW 1 >> Notstand, Zivil-militärische Zusammenarbeit >> Aufrechterhaltung der Regierungsgewalt im Verteidigungsfall.- Abgrenzung der Aufgaben zwischen NATO- und nationalen Befehlshabern sowie zwischen zivilen und militärischen Stellen (NATO-Dokumente MC 36, MC 36/1, MC 36/2)
1965
Enthält v.a.:
Behinderung der zivil-militärischen Zusammenarbeit durch das Bundesministerium des Innern
Enthält auch:
Wahrnehmung der Civil Military Cooperation-Aufgaben bei integrierten Kommandobehörden
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: VR I 3