Prozessvermerk (in eyner gedechtnisse) in der Streitsache zwischen Elisabeth [von Hohenlohe], Witwe Ludwigs von Lichtenberg, und Junker Jakob, Herr zu Lichtenberg, zu der Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz seine Räte - Jost von Venningen, ehemaliger Deutschmeister, Dieter von Sickingen, Großhofmeister, Hans von Gemmingen zu Guttenberg, Hofrichter, und Jakob von Helmstatt, Sohn des Ritters Tham von Helmstatt (+) - abgeordnet hat. [1.] Elisabeth und Jakob haben sich zur Einhaltung der verabredeten Artikel verpflichtet. [2.] Elisabeth hat den Räten alle ihre Forderungen in Schriftform mitsamt einer Abschrift ihres Wittumbriefes übergeben, die Räte haben diese an Jakob von Lichtenberg überantwortet. [3.] Der Pfalzgraf soll beiden Parteien einen Tag zu Heidelberg setzen, wo er sie gütlich schlichten soll und dabei Vollmacht hat, in strittigen Punkten nach Billigkeit zu entscheiden. [4.] Beide Parteien verpflichten sich zur Anerkennung des Entscheids und zum Verzicht auf den weiteren Rechtsgang. [5.] Bis zum Austrag sollen beide Seiten in ihren Rechten und Gütern verbleiben und den anderen darin nicht beirren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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