Prozessvermerk (in eyner gedechtnisse) in der Streitsache zwischen Elisabeth [von Hohenlohe], Witwe Ludwigs von Lichtenberg, und Junker Jakob, Herr zu Lichtenberg, zu der Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz seine Räte - Jost von Venningen, ehemaliger Deutschmeister, Dieter von Sickingen, Großhofmeister, Hans von Gemmingen zu Guttenberg, Hofrichter, und Jakob von Helmstatt, Sohn des Ritters Tham von Helmstatt (+) - abgeordnet hat. [1.] Elisabeth und Jakob haben sich zur Einhaltung der verabredeten Artikel verpflichtet. [2.] Elisabeth hat den Räten alle ihre Forderungen in Schriftform mitsamt einer Abschrift ihres Wittumbriefes übergeben, die Räte haben diese an Jakob von Lichtenberg überantwortet. [3.] Der Pfalzgraf soll beiden Parteien einen Tag zu Heidelberg setzen, wo er sie gütlich schlichten soll und dabei Vollmacht hat, in strittigen Punkten nach Billigkeit zu entscheiden. [4.] Beide Parteien verpflichten sich zur Anerkennung des Entscheids und zum Verzicht auf den weiteren Rechtsgang. [5.] Bis zum Austrag sollen beide Seiten in ihren Rechten und Gütern verbleiben und den anderen darin nicht beirren.
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Prozessvermerk (in eyner gedechtnisse) in der Streitsache zwischen Elisabeth [von Hohenlohe], Witwe Ludwigs von Lichtenberg, und Junker Jakob, Herr zu Lichtenberg, zu der Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz seine Räte - Jost von Venningen, ehemaliger Deutschmeister, Dieter von Sickingen, Großhofmeister, Hans von Gemmingen zu Guttenberg, Hofrichter, und Jakob von Helmstatt, Sohn des Ritters Tham von Helmstatt (+) - abgeordnet hat. [1.] Elisabeth und Jakob haben sich zur Einhaltung der verabredeten Artikel verpflichtet. [2.] Elisabeth hat den Räten alle ihre Forderungen in Schriftform mitsamt einer Abschrift ihres Wittumbriefes übergeben, die Räte haben diese an Jakob von Lichtenberg überantwortet. [3.] Der Pfalzgraf soll beiden Parteien einen Tag zu Heidelberg setzen, wo er sie gütlich schlichten soll und dabei Vollmacht hat, in strittigen Punkten nach Billigkeit zu entscheiden. [4.] Beide Parteien verpflichten sich zur Anerkennung des Entscheids und zum Verzicht auf den weiteren Rechtsgang. [5.] Bis zum Austrag sollen beide Seiten in ihren Rechten und Gütern verbleiben und den anderen darin nicht beirren.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 180
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1472 Februar 23 (off sontag reminiscere)
fol. 126r-126v [alt: 107r-107v]
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Kopfregest: "Wie Jacob herr zu Lichtemberg und fraw Elisabet Ludwig herrn zu Lichtenberg seligen witwe umb ir gebrechen verteydingt sint zu ußtrag". Kundschaft ohne Aussteller und Siegelankündigung.
Helmstatt, Jakob von; Sohn des Tham, erw. 1469, 1488 tot
Helmstatt, Tham von; Ritter, 1472 tot
Hohenlohe, Elisabeth von; m. Ludwig von Lichtenberg, erw. 1468
Sickingen, Dieter von; kurpfälzischer Rat u. Hofmeister, -1473
Heidelberg HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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