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Philipp Franz Freiherr von Harff zu Dreiborn bevollmächtigt wegen Unpäßlichkeit seinen Sohn Franz Ludwig Freiherrn von Harff, der Rechnungsablage des alten und des neuen Rezeptoren des harffschen Fideikomisses beizuwohnen. Ausf. Pap. Lacksiegel, Unterschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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