Klage des Kais. Hauptmanns Georg Rave, später dessen Witwe ./. den Hauptmann Wendel von Elgen. Der Beklagte war früher Fähnrich des Klägers. Er soll 1634 nach Eroberung des Hauses Lüdinghausen die Kiste des Klägers geöffnet und daraus Geld und Wertsachen genommen haben. Auf Rückgabe wird geklagt.