Der Propst des Stifts St. Viktor außerhalb der Mauern von Mainz Heinrich von Ehrenfels [Unbestimmt] teilt Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Eberbach [Stadt Eltville/Rheingau-Taunus-Kreis] und allen Personen, die mit der Besetzung der ständigen Vikarie der Pfarrkirche in Biberach zu tun haben, mit: Papst Johannes XXIII. hat dem Kleriker Berthold Renz eine Provision für eine Pfründe mit oder ohne Seelsorge, die Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Eberbach verleihen sollen, bewilligt. Zum Exekutor dieser Provision hat er den Dekan des Stifts Alt-Sankt-Peter in Straßburg Albert bestellt. Dieser hat dann ihn zu seinem Subexekutor ernannt. Daher ist vor ihm nun Berthold Renz mit der päpstlichen Provision erschienen und hat erklärt, dass er aufgrund dieser Provision Anspruch auf die durch den Tod des Johann Sitzo von Ehingen ("Echingen") [Alb-Donau-Kreis] vakante ständige Vikarie der Pfarrkirche in Biberach Anspruch erhebt. Heinrich von Ehrenfels als bevollmächtigter Subexekutor weist daher Abt und Konvent des Klosters Eberbach an, Berthold Renz innerhalb einer festgelegten Frist in den Besitz der Vikarie zu setzen und ihm die Pfarrkirche in Biberach mit ihren Zugehörungen und Einkünften zu verleihen. Bei Weigerung ist er bevollmächtigt, über sie Kirchenstrafen zu verhängen. Er lässt darüber von dem öffentlichen Notar Nikolaus Bertoldi von Friedberg [Wetteraukreis] ein Notariatsinstrument ausstellen.