Georg Schreiber von Erbishofen ("Erbißhouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Ratsältere Daniel Schad als erbetener Vormund der Söhne des verstorbenen ulmischen Forstverwalters in Ravenstein ("Rauenstein") [Ruine bei Steinenkirch Gde. Böhmenkirch/Lkr. Göppingen] Konrad Schad, der vormalige ulmische Vogt in Leipheim [Lkr. Günzburg] Christoph Schad für sich selbst und als Vertreter seines Bruders Johann Schad und seiner Vettern, der Gebrüder Philipp, Albrecht, Christoph und Theodor Schad, sowie der ulmische Oberforstmeister in Altheim [Alb/Alb-Donau-Kreis] Karl Schad für sich selbst einen Hof und eine Hufe in Erbishofen, die zuvor sein verstorbener Vater Kaspar Schreiber bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, die Güter in gutem Kulturzustand zu halten und von dem Hof jährlich 15 Imi Roggen, 15 Imi Hafer, 1 Pfund Heller Heugeld, 200 Eier, 2 Vierteil Öl, 10 Herbsthühner, 2 Schilling Heller für eine Weisung und 1 Fastnachtshuhn sowie von der Hufe 5 Imi Roggen und 5 Imi Hafer Ulmer Maß, 13 Schilling Heller, 2 Gänse und 2 Muth Fesen nach Ulm zu liefern. Außerdem soll er jährlich 2 Muth Lein aussäen und den Flachs davon der Herrschaft abliefern oder ihr dafür 1 Pfund Heller bezahlen. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und sonstigen Verstößen gegen den Vertrag fallen Hof und Hufe an die Herrschaft zurück. Bei einem vorzeitigen Abzug oder nach seinem Tod stehen dieser außerdem 6 Pfund Heller als Weglöse zu.