Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Albertshofen, das Christian Hofmeister wegen Schulden aufgeben mußte, den Eheleuten Adam Stüblin und Agatha Edlin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, vom Gut Ainöd 8 Scheffel Hafer, an Geld vom Gut 3 lb d, vom Rüberlins 1 lb d, vom Gut Ainöd (=Einöd) 7 ß d, Fuhrdienst für 1 Fuder Wein vom (Boden-)See oder 4 lb d dafür zu bezahlen, alles in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Das Kloster behält sich die Wälder des Guts, das "in den Altdorfer Waldt belehnet ist", vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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