Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Albertshofen, das Christian Hofmeister wegen Schulden aufgeben mußte, den Eheleuten Adam Stüblin und Agatha Edlin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, vom Gut Ainöd 8 Scheffel Hafer, an Geld vom Gut 3 lb d, vom Rüberlins 1 lb d, vom Gut Ainöd (=Einöd) 7 ß d, Fuhrdienst für 1 Fuder Wein vom (Boden-)See oder 4 lb d dafür zu bezahlen, alles in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Das Kloster behält sich die Wälder des Guts, das "in den Altdorfer Waldt belehnet ist", vor.
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Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Albertshofen, das Christian Hofmeister wegen Schulden aufgeben mußte, den Eheleuten Adam Stüblin und Agatha Edlin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, vom Gut Ainöd 8 Scheffel Hafer, an Geld vom Gut 3 lb d, vom Rüberlins 1 lb d, vom Gut Ainöd (=Einöd) 7 ß d, Fuhrdienst für 1 Fuder Wein vom (Boden-)See oder 4 lb d dafür zu bezahlen, alles in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 2 Fasnachthennen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Das Kloster behält sich die Wälder des Guts, das "in den Altdorfer Waldt belehnet ist", vor.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1875
fasc. 057 n. 02
B 522 II U 1790
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1624 Dezember 18 (den achtzehenden monatstag Decembris)
16,9 x 33,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten
Empfänger: Adam Stüblin und Agatha Edlin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Adam Stüblin und Agatha Edlin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Edel, Agatha
Hofmeister, Christian
Stüblin, Adam
Stüblin, Agatha
Wegelin, Georg; Abt von Weingarten
Ainöd = Vorder- und Hintereinöd : Ravensburg RV
Albertshofen : Ravensburg RV
Albertshofen : Ravensburg RV; Einwohner
Altdorfer Wald
Bodensee
Einöd = Vorder- und Hintereinöd : Ravensburg RV
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Rüberlins : Albertshofen, Ravensburg RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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