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G 609 - Evangelisches Pfarramt Jungingen (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> G - Pfarrarchive >> Orte mit J
1560-1981
Einleitung: ===== Ortsgeschichte =====
Auf der Ulmer Flächenalb im Norden der ehemaligen Reichsstadt gelegen wird Jungingen 1209 erstmals schriftlich erwähnt. Die Ansiedlung dürfte allerdings der ältesten Siedlungsschicht entstammen. Die Herrschaftsrechte scheinen früh dem Kloster Reichenau gehört zu haben und wurden diesem im Hochmittelalter jedoch entfremdet. Später gehörte der Ort zum Herrschaftsgebiet der Grafen von Werdenberg und kam Ende des 14. Jahrhunderts durch Kauf an die Stadt Ulm. Seither ist das Dorf eng mit Ulm verbunden. 1803 kam Jungingen mit der Herrschaft Ulm zunächst an Bayern, um 1810 dem Königreich Württemberg eingegliedert zu werden. Jungingen ist heute ein Stadtteil von Ulm.
===== Ortskirchengeschichte =====
Im Mittelalter gehörte Jungingen zum Ulmer Pfarrsprengel, hatte jedoch einen eigenen Kaplan. Nach Einführung der Reformation 1531 wurde eine eigene Pfarrei eingerichtet, zu der für kurze Zeit auch Mähringen und Lehr zählten. Nach dem Interim wurde diese Verbindung jedoch gelöst und Jungingen von Ulm aus durch den Münster- oder Spitalprediger versorgt. Im 17. und 18. Jahrhundert war die Pfarrstelle gewöhnlich mit einem Präzeptorat bzw. Professorat am Ulmer Gymnasium verbunden. Die Pfarrer wohnten deshalb weiterhin in Ulm. Dies mag ein Grund sein, warum bis ins 19. Jahrhundert ein häufiger Pfarrerwechsel zu konstatieren ist. Erst nach Errichtung eines Pfarrhauses 1829 residierten die Seelsorger vor Ort. Die Pfarrerliste (Nr. 49) gibt Auskunft, daß mit Johann Martin Abt der 83. evangelische Pfarrer seit der Reformation in das neue Pfarrhaus einzog.
Zum Junginger Sprengel gehören einige Höfe (Buckenhof, Kesselbronn, Ober- und Unterheslach, Sankt Moritz, der heute einen Hof der Lebenshilfe beherbergt, und Ziegelweiler). Seit 1960 versorgt Jungingen auch Luizhausen. Die Kirche in ihrer heutigen Form stammt im Wesentlichen aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. 1697 wurde sie umfassend umgebaut und 1956/59 renoviert.
===== Bestandsbeschreibung =====
Das Archiv des Pfarramts wurde 1961 erstmals geordnet und verzeichnet. Es war zum größten Teil auf der Bühne des neuen Pfarrhauses untergebracht, wo es zum Teil erheblichen Schaden erlitt (v.a. die Kirchenpflegrechnungen). Auf Anregen des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart beschloss der Kirchengemeinderat 1999, das Archiv an das Landeskirchliche Sprengelarchiv Ulm abzugeben, wo es künftig zentral verwaltet und verwahrt wird [heute im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart]. Um das Archiv und auch die noch nicht erfasste Altregistatur zur Benutzung freigeben zu können, wurde der komplette Bestand im Jahr 2000 neu verzeichnet.
Als Besonderheiten des Archivs sind an erster Stelle die Kirchenbücher zu nennen, die 1560 einsetzen. Die Kommunikantenregister sind von 1602 bis 1842 lückenlos überliefert (Nr. 1, Nr. 21-25). Besonders hervorzuheben sind auch die Heiligenpflegrechnungen, die sich über den Zeitraum 1615-1801 (leider nicht ganz lückenlos) erhalten haben (Nr. 58-115). Dabei scheint es sich um den glücklichen Umstand zu handeln, daß die älteren Heiligenpflegrechnungen im Pfarramt aufbewahrt wurden und dadurch der Vernichtung entkamen. In einer Notiz hat Pfarrer Josenhans vermerkt (siehe Nr. 167), daß 1923 der damalige Schultheis Geiger „einen Wagen voll alte Akten“ verkaufte, darunter Unterpfandsbücher, Steuerregister, Gemeindepflegrechnungen, Heiligenpflegrechnungen, Gerichtsprotokolle.
Unter den Pfarrer ließen sich zwei sehr auffällige festmachen. Dies war einerseits Ernst Josenhans (1916-1926), der eine umfangreiche Notizensammlung zur allgemeinen und zur Junginger Geschichte hinterließ, die leider keiner vernünftigen Ordnung unterworfen war und für die auch keine vernünftige Ordnung gefunden werden konnte. Sie wurde deshalb in der vorhandenen Grobordnung belassen (Nr. 167-181), aber auch nicht auskassiert, da sie viele Informationen enthält. Der andere Pfarrer war Karl Christaller (1931-1946), der in der Zeit des Dritten Reichs ständig wegen geringfügiger Angelegenheiten angezeigt und vor Gericht gezogen wurde. Sei es, daß er einen Schüler über Gebühr gezüchtigt (Nr. 230) oder das Sammlungsverbot übertreten haben soll (Nr. 203) oder in der Ausübung des Religions- und Konfirmandenunterrichts behindert wurde (Nr. 206 und 207). Es bestand ein ständiger Kleinkrieg mit dem damaligen Ortsgruppenleiter Oberlehrer Riedle, wobei Christaller vermutlich keine Gelegenheit ausließ, mit Riedle seine Kleingefechte auszutragen.
Ulm, im Dezember 2000
Dorothea Reuter
Einleitung: Auf der Ulmer Flächenalb im Norden der ehemaligen Reichsstadt gelegen wird Jungingen 1209 erstmals schriftlich erwähnt. Die Ansiedlung dürfte allerdings der ältesten Siedlungsschicht entstammen. Die Herrschaftsrechte scheinen früh dem Kloster Reichenau gehört zu haben und wurden diesem im Hochmittelalter jedoch entfremdet. Später gehörte der Ort zum Herrschaftsgebiet der Grafen von Werdenberg und kam Ende des 14. Jahrhunderts durch Kauf an die Stadt Ulm. Seither ist das Dorf eng mit Ulm verbunden. 1803 kam Jungingen mit der Herrschaft Ulm zunächst an Bayern, um 1810 dem Königreich Württemberg eingegliedert zu werden. Jungingen ist heute ein Stadtteil von Ulm.
Im Mittelalter gehörte Jungingen zum Ulmer Pfarrsprengel, hatte jedoch einen eigenen Kaplan. Nach Einführung der Reformation 1531 wurde eine eigene Pfarrei eingerichtet, zu der für kurze Zeit auch Mähringen und Lehr zählten. Nach dem Interim wurde diese Verbindung jedoch gelöst und Jungingen von Ulm aus durch den Münster- oder Spitalprediger versorgt. Im 17. und 18. Jahrhundert war die Pfarrstelle gewöhnlich mit einem Präzeptorat bzw. Professorat am Ulmer Gymnasium verbunden. Die Pfarrer wohnten deshalb weiterhin in Ulm. Dies mag ein Grund sein, warum bis ins 19. Jahrhundert ein häufiger Pfarrerwechsel zu konstatieren ist. Erst nach Errichtung eines Pfarrhauses 1829 residierten die Seelsorger vor Ort. Die Pfarrerliste (Nr. 49) gibt Auskunft, daß mit Johann Martin Abt der 83. evangelische Pfarrer seit der Reformation in das neue Pfarrhaus einzog.
Zum Junginger Sprengel gehören einige Höfe (Buckenhof, Kesselbronn, Ober- und Unterheslach, Sankt Moritz, der heute einen Hof der Lebenshilfe beherbergt, und Ziegelweiler). Seit 1960 versorgt Jungingen auch Luizhausen. Die Kirche in ihrer heutigen Form stammt im Wesentlichen aus dem Ende des 15. Jahrhunderts. 1697 wurde sie umfassend umgebaut und 1956/59 renoviert.
Das Archiv des Pfarramts wurde 1961 erstmals geordnet und verzeichnet. Es war zum größten Teil auf der Bühne des neuen Pfarrhauses untergebracht, wo es zum Teil erheblichen Schaden erlitt (v.a. die Kirchenpflegrechnungen). Auf Anregen des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart beschloss der Kirchengemeinderat 1999, das Archiv an das Landeskirchliche Sprengelarchiv Ulm abzugeben, wo es künftig zentral verwaltet und verwahrt wird [heute im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart]. Um das Archiv und auch die noch nicht erfasste Altregistatur zur Benutzung freigeben zu können, wurde der komplette Bestand im Jahr 2000 neu verzeichnet.
Als Besonderheiten des Archivs sind an erster Stelle die Kirchenbücher zu nennen, die 1560 einsetzen. Die Kommunikantenregister sind von 1602 bis 1842 lückenlos überliefert (Nr. 1, Nr. 21-25). Besonders hervorzuheben sind auch die Heiligenpflegrechnungen, die sich über den Zeitraum 1615-1801 (leider nicht ganz lückenlos) erhalten haben (Nr. 58-115). Dabei scheint es sich um den glücklichen Umstand zu handeln, daß die älteren Heiligenpflegrechnungen im Pfarramt aufbewahrt wurden und dadurch der Vernichtung entkamen. In einer Notiz hat Pfarrer Josenhans vermerkt (siehe Nr. 167), daß 1923 der damalige Schultheis Geiger ”einen Wagen voll alte Akten“ verkaufte, darunter Unterpfandsbücher, Steuerregister, Gemeindepflegrechnungen, Heiligenpflegrechnungen, Gerichtsprotokolle.
Unter den Pfarrer ließen sich zwei sehr auffällige festmachen. Dies war einerseits Ernst Josenhans (1916-1926), der eine umfangreiche Notizensammlung zur allgemeinen und zur Junginger Geschichte hinterließ, die leider keiner vernünftigen Ordnung unterworfen war und für die auch keine vernünftige Ordnung gefunden werden konnte. Sie wurde deshalb in der vorhandenen Grobordnung belassen (Nr. 167-181), aber auch nicht auskassiert, da sie viele Informationen enthält. Der andere Pfarrer war Karl Christaller (1931-1946), der in der Zeit des Dritten Reichs ständig wegen geringfügiger Angelegenheiten angezeigt und vor Gericht gezogen wurde. Sei es, daß er einen Schüler über Gebühr gezüchtigt (Nr. 230) oder das Sammlungsverbot übertreten haben soll (Nr. 203) oder in der Ausübung des Religions- und Konfirmandenunterrichts behindert wurde (Nr. 206 und 207). Es bestand ein ständiger Kleinkrieg mit dem damaligen Ortsgruppenleiter Oberlehrer Riedle, wobei Christaller vermutlich keine Gelegenheit ausließ, mit Riedle seine Kleingefechte auszutragen.
Ulm, im Dezember 2000
Dorothea Reuter
Evangelisches Pfarramt Jungingen
3,5 lfd. m
Bestand
Jungingen, Zollernalbkreis
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.