Bürgermeister, Ratmannen, "eldisten, gewercke, gesworne und gancze gemeyne, arm und reich und alle inwonere" der Stadt Luckau bekunden, dass sie "hüte datum diß brives" Kurfürst Friedrich [II.], Markgrafen von Brandenburg, zu einem Vogt und Verweser des Landes Lausitz mit solcher Gerechtigkeit, wie sie Johann von Polenz und seine Erben am Land nach Inhalt des Majestätsbriefs gehabt, aufgenommen haben, und geloben, von ihm und seinen Erben nicht zu weichen oder keinen anderen Vogt oder Verweser anzunehmen, es sei denn, dass dem Fürsten oder seinen Erben die Summe erlegt worden sei, für die Johann von Polenz und seinen Erben die Lausitz eingeräumt worden war. "gescheen und gegeben zcu Luckow."