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Reskript des Markgrafen Friedrich Magnus an den Geheimen Rat wegen der Eröffnung seines Testaments und pünktliche Ausführung desselben, falls bei seinem Tode keiner seiner Söhne das 18. Lebensjahr erreicht habe.
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Reskript des Markgrafen Friedrich Magnus an den Geheimen Rat wegen der Eröffnung seines Testaments und pünktliche Ausführung desselben, falls bei seinem Tode keiner seiner Söhne das 18. Lebensjahr erreicht habe.