Landrichter Heinrich Schencke von Lewttershausen bestätigt, dass Fritz Wüste von Windsheim auf alle Güter Arnolds von Seckendorf-Mern zu Etzelnheim und anderen Orten geklagt habe. Die vorher dem Sewferlein gehörigen Güter waren Zinslehen, deshalb sollte man sich urteilsgemäß wegen der Zinsen vereinbaren.

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Staatsarchiv Nürnberg