Propst Heinrich von St. Mang in Regensburg bekundet in Erfüllung des Auftrags des päpstlichen Nuntius, Bischof Pavo von Polignano [siehe Nr. 701], nach Prüfung der vorhandenen Quittungen, dass Abt Alto und der Konvent von St. Emmeram der päpstlichen Kammer zwar noch 14 Gulden des jährlichen Zinses schuldeten, er quittiert sie jedoch angesichts der maximis paupertatibus und schweren Bedrängung durch den Adel und befreit sie bis zum Ausstellungstag der Urkunde von der Zahlung der ausstehenden Zinsen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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