Papst Alexander IV. erlaubt dem Zisterzienser-Orden wegen der Dürftigkeit seiner Einkünfte, dass derselbe zu den Kollekten etc., die vom päpstlichen Stuhl oder von dessen Legaten veranstaltet werden, nicht beizusteuern braucht, und nimmt deshalb etwa verhängte Kirchenstrafen zurück [für Schönau]. Religionis vestre meretur

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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