Michel Preinlin der Hutmacher, B. zu Kirchheim unter Teck, etlicher Vergehen wegen, vor allem, weil er einigen Juden trotz eines vorangegangenen Verbots und trotz verschiedener Warnungen Briefe geschickt hatte, zu Kirchheim gef., rechtlich beklagt obwohl er wegen der Schwere seiner Vergehen ohne Recht hätte verurteilt werden können - nach ordentlichem Verfahren mit Rede und Gegenrede dazu verurteilt, seine Missetaten noch einige Tage im Narrenhaus zu büßen und künftig sein Leben lang alle Wirtshäuser zu meiden, nimmt dieses Urteil dankbar an, verspricht 1. das Urteil in allen Punkten zu erfüllen, 2. sich künftig von allen Juden fernzuhalten, 3. seinen Bruder Hans Preinlin nicht mehr zu belästigen, es sei denn, er hätte eine rechtmäßige Forderung gegen ihn, und ihn weder durch Worte noch durch Taten zu beleidigen, und schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...