Resolution des Dechants, Seniors und Kapitels des Ritterstiftes Comburg ("Comberg") des Inhalts, dass die fränkische Ritterschaft des Ortes Odenwald nicht befugt sei, die Untertanen des Ritterlehengutes Michelbach a./L. mit einer Kollektion oder Steuer zu beschweren und demnach Johann Adolph Graf zu Schwarzenberg die bisherige Exemption zu wahren wissen werde.

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Staatsarchiv Nürnberg
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