Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht ein Gut zu Blönried, das durch Jakob Müllers Tod frei wurde, dessen Sohn Martin und Ehefrau Anna Reischin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zugehörigen Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie 2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 9 Hühner, 100 Eier, 3 Fasnachthennen. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.