Ruprecht (Ropertus), Graf zu Virneburg, verschreibt in Gegenwart seines ältesten Sohnes Ruprecht, seiner Schwiegertochter Agnes, Tochter Heinrichs von Westerburg, für eine aufgebrachte Summe Geld 1052 Mark Denar auf folgenden Gütern: 600 Mark in Ulmen (Ulmena) an Weinbergen, Zinsen und Häusern, 252 Mark an Weinbergen auf den Gütern des Ritters Heinrich von Polch (Polge) in Müden (Mudena), 100 Mark auf die Vogtei (advocatia) von Retterath (Retrot), die der Aussteller von Philipp, Sohn Heinrichs, und von Philipp, Sohn Friedrichs von Virneburg, gekauft hat, 40 Mark auf zwei Fuder (carrata) Wein und 60 Mark auf seinem Hof Müsch (Musshe), am Fluß Elz (Elyea) gelegen. Ruprecht behält sich das Recht vor, die Bewidmung über die genannte Vogtei und die zwei Wagen Wein durch Rückkauf abzulösen oder einen angemessenen Ersatz zu stellen. Außerdem bekräftigt er das Recht Johanns von Polch, Bruder des Heinrich, als dessen Erbe die Güter in Müden mit der gleichen Summe, mit der er seine Schwiegertochter bewidmet hat, bis zum kommenden Fest Purificatio beate Marie virginis (Febr. 2) von den Eheleuten oder von einem von ihnen auszulösen. Seine Schwiegertochter Agnes hat auf ihr Lebtag den Genuß und Besitz des Wittums, das, falls sie ohne Nachkommenschaft bleibt, zunächst an Ruprecht, ihren Gemahl, auf dessen Lebtag fällt und dann an ihre Erben übergeht. Sr.: Ausst. und sein Bruder Heinrich, Propst und Archidiakon zu Köln. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., ab, 2 besch.