Bencz Wurm, Vogt zu Sigmaringen, tut kund: In den Auseinandersetzungen um Trieb und Tratt zwischen den frommen und festen Egg und Heinrich von Reischach (Rischach), einst gesessen zu Scheer, sowie ihren armen Leuten zu Beizkofen und Hohentengen (Diengen) auf der einen Seite und den weisen Ammann, Bm. und Rat der Stadt Mengen auf der anderen hat er als Gemeiner einen Rechtstag abgehalten. Ihm zur Seite saßen als Schiedsleute für die erstgen. Partei die frommen und festen Ulrich von Hornstein und Hans von Königsegg (Könnigseckh), für die zweite die frommen und festen Conradt von Wollfurth, B. zu Uberlingen, und Hainyman Tettiköffer, B. zu Konstanz. Nach Vernehmung der vereidigten Kundschafter beider Seiten hat das Gremium die umstrittenen Triebrechte in gen. Banngrenzen nach Herkommen beschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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