Die Beschwerden des Grafen von Leiningen-Billigheim und der ehemaligen unmittelbaren Reichsritterschaft beim Bundestage wegen Verletzung von Artikel 14 der Bundesakte und die durch den Landtag von 1831 beschlossenen Zehntablösungsgesetze.
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Nr. 6715
Standes- und Grundherrlichkeit/D. Grundherrlichkeit/Generalia Fasz. 06
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen
Haus- und Staatsarchiv: III. Staatssachen >> Standes- und Grundherrlichkeit >> D. Grundherrlichkeit, Generalia
1832-1838
Enthält: Berichte aus Frankfurt. Gutachten und Denkschriften. Gedruckte Vorstellung der Reichsunmittelbaren an den Bundestag vom Jahre 1832. Bundestagsbeschlüsse vom 4. Okt. 1833 und 16. Juni 1836. "Übersicht über die Verhandlungen am Bundestag von 1832-1836". Bericht der Landtagskommission zur Beratung des provisorischen Gesetzes vom 16. Febr. 1837.
Ministerium des Auswärtigen
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:12 MESZ
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