Hanns Weigel zu Wendelstein stellt dem Rat zu Nürnberg eine Verschreibung darüber aus, dass er seinen auf einem Grund erbauten Schupfen ohne Inanspruchnahme des Nürnberger Waldes baulich unterhalten, auch kein Feuerrecht darin anrichten solle. - Siegler: Marx Filler und Hannß Christoffel von Ploben, Genannte des größeren Rats zu Nürnberg.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...