Eberhard Segenfund und Friedrich Brantner, beide zu "Awernheym" (? Auernheim [Stadt Treuchtlingen, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen]), verzichten auf den ihnen zu Leibgedingsrecht von Abt Ulrich und dem Konvent von Walderbach [Lkr. Cham] überlassenen großen und kleinen Zehnt zu "Awernheym". Prozessverlustklausel der Aussteller. Zeugen und Teidinger: Kaspar von "Pottendorff"; Jakob, Pfarrer zu "Trewtling" (? Treuchtlingen [Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen]); Heinrich Täfernaer, Richter zu Weißenburg [Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen]; Hans Ottinger, Bürger zu Weißenburg. Siegler: Kaspar von "Pottendorff" und Heinrich Täfernaer, Richter zu Weißenburg

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Staatsarchiv Amberg
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