Nach einer ersten vertagten Sitzung am 5. Dezember ("vff fritag nehst nach Andree") 1488 beurkundet nun Ludwig von Lichtenstein, Untervogt zu Geislingen ("Gislingen") [a. d. Steige/Lkr. Göppingen], das Endurteil des Stadtgerichts zu Geislingen in einem Erbschaftsstreit zwischen Ulrich Riecker von Hofstett-Emerbuch [Gde. Amstetten/Alb-Donau-Kreis] und Johann Reck von Stubersheim [Gde. Amstetten/Alb-Donau-Kreis] als Vormünder des Kindes des Martin Kun und der Elisabeth Wertz und Kläger auf der einen Seite sowie Johann Ruland von Hofstett-Emerbuch als Beklagtem auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um die Erbschaft des verstorbenen Johann Wertz. Nach Anhörung der Parteien und Prüfung der von ihnen vorgelegten Beweismittel und Schriften erklären die Richter, dass Johann Ruland den Vormündern des Kindes nichts schuldig ist und weisen deren Klage ab. Während dieser das Urteil annimmt, legen die Kläger gegen das Urteil Appellation an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ein.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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