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Richtung zwischen dem Prior zu Reichenbach und den Kechlern zu Schwandorf wegen einer Schuld von 24 Pfund Heller, die der Hofmann des Guts zu Gündringen ihnen schuldig gewesen und der Prior ihnen bezahlen solle und dagegen das Geld und Korn, die der vorherige Prior ihrem Vater geliehen hat, abgetan sein solle

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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