Amtsgericht Eisleben (Bestand)
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C 129 Eisleben (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.03. Institutionen im Regierungsbezirk Merseburg >> C 129 Amtsgerichte im Regierungsbezirk Merseburg
(1661, 1795) 1801 - 1955 (- 1958)
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Nachdem vorübergehend 1815-1821 in Eisleben ein kollegialisches Land- und Stadtgericht bestanden hatte, wurden 1821 am gleichen Ort ein kollegialisches Landgericht und ein einzelrichterliches Gerichtsamt gebildet. Der Bezirk des ersteren erstreckte sich auf die Gerichtsämter Eisleben, Schraplau, Mansfeld, Gerbstedt, Alsleben, Hettstedt, Ermsleben, Sangerhausen, Brücken, Artern, Helbra und Heringen. Hingegen war das Gerichtsamt unmittelbar für die Stadt Eisleben sowie Teile der preußischen Ämter Eisleben und Helfta zuständig; in seine mittelbare Zuständigkeit vielen die prinzlichen Ämter Schraplau, Erdeborn und Hedersleben sowie das gräflich Mansfeldische Amt Seekreis. 1835 wurden beide Gerichte zu einem Land- und Stadtgericht vereinigt, dem 1837 der Bezirk des Gerichtsamtes Mansfeld angeschlossen wurde. Aus dem Land- und Stadtgericht ging 1849 das Kreisgericht hervor, dessen Sprengel sich durch die Übernahme von Schraplau und seiner Umgebung aus dem früheren Kreisgerichtsbezirk Querfurt erweiterte. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadt- bzw. Kreisgerichtes Eisleben gehörten die Gerichtskommissionen Alsleben, Gerbstedt und Hettstedt. 1879 wurden in Eisleben und Mansfeld Amtsgerichte gebildet. Das Schöffengericht in Eisleben war zugleich für die Amtsgerichtsbezirke Hettstedt, Mansfeld und Wippra zuständig. 1945 wurde der Sprengel des Amtsgerichtes Eisleben an den Umfang des Mansfelder Seekreises angeglichen. 1952 erfolgte in Eisleben die Gründung eines Kreisgerichtes.
Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Die Findhilfsmittel wurden bis 2015 überarbeitet und ergänzt (abschließende Bearbeitung 2015).
Enthaltene Fotos: 12
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Nachdem vorübergehend 1815-1821 in Eisleben ein kollegialisches Land- und Stadtgericht bestanden hatte, wurden 1821 am gleichen Ort ein kollegialisches Landgericht und ein einzelrichterliches Gerichtsamt gebildet. Der Bezirk des ersteren erstreckte sich auf die Gerichtsämter Eisleben, Schraplau, Mansfeld, Gerbstedt, Alsleben, Hettstedt, Ermsleben, Sangerhausen, Brücken, Artern, Helbra und Heringen. Hingegen war das Gerichtsamt unmittelbar für die Stadt Eisleben sowie Teile der preußischen Ämter Eisleben und Helfta zuständig; in seine mittelbare Zuständigkeit vielen die prinzlichen Ämter Schraplau, Erdeborn und Hedersleben sowie das gräflich Mansfeldische Amt Seekreis. 1835 wurden beide Gerichte zu einem Land- und Stadtgericht vereinigt, dem 1837 der Bezirk des Gerichtsamtes Mansfeld angeschlossen wurde. Aus dem Land- und Stadtgericht ging 1849 das Kreisgericht hervor, dessen Sprengel sich durch die Übernahme von Schraplau und seiner Umgebung aus dem früheren Kreisgerichtsbezirk Querfurt erweiterte. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadt- bzw. Kreisgerichtes Eisleben gehörten die Gerichtskommissionen Alsleben, Gerbstedt und Hettstedt. 1879 wurden in Eisleben und Mansfeld Amtsgerichte gebildet. Das Schöffengericht in Eisleben war zugleich für die Amtsgerichtsbezirke Hettstedt, Mansfeld und Wippra zuständig. 1945 wurde der Sprengel des Amtsgerichtes Eisleben an den Umfang des Mansfelder Seekreises angeglichen. 1952 erfolgte in Eisleben die Gründung eines Kreisgerichtes.
Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Die Findhilfsmittel wurden bis 2015 überarbeitet und ergänzt (abschließende Bearbeitung 2015).
Enthaltene Fotos: 12
Laufmeter: 5.42
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ