Thoman Gisell zu Ulm, seine Frau Barbara, Claus Vitt zu Zusenhofen (Suissenhofen) und seine Frau Barbara reversieren Rudolf von Neuenstein über den Empfang von genannten Lehengütern zu Sinzenhofen im Endtpacher Gericht und Bann, die zum größten Teil schon in einer Erneuerung vor dem Ulmer Gericht am 23. April 1560 verzeichnet wurden. Im Fall von 1 1/2 Tagwerk Matten sind die Zinsverhältnisse unklar; falls die Belehnten dies nicht klären können, kann sie der Lehnsherr wieder an sich ziehen, so wie es Rudolf von Neuenstein mit diesen von seinem verstorbenen Vater Hans von Neuenstein an Hans Metzger zu Ulm und Georg Hetzel zu Stadelhofen geliehenen Gütern wegen Nichthaltung gemacht hatte. Die Güter zinsen mit 28 Viertel Korn, 4 Viertel Hafer Oberkicher Maß und 100 Bündel Stroh ab 1579. Ein dazugehöriges, abgegangenes Gut zu Sinzenhofen, das im Lehnsbrief der Grafen von Eberstein aber noch als bebaut erwähnt wird, soll wieder an Rudolf von Neuenstein fallen, falls jene als die Oberlehnsherren den Wiederaufbau verlangen; es bleibt aber bei den Belehnten, falls sie es auf eigene Kosten wiederherstellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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