Statthalter und Räte zu Amberg entscheiden in einer Irrung zwischen den neun hinterlassenen Kindern des Jakob Löneis zu Fortschau und ihrer Mutter Margaretha wegen der Erbschaft nach etlichen ergebnislosen Verhandlungen zu Kemnath auf Grund eines Verhörs von Pfalzgraf Friedrich II. und dessen Räten folgendermaßen:. 1) Die Parteien erkennen den Spruch der Räte als unbedingt verbindlich an, worüber sie sich durch ihre Vormünder bzw. Kuratoren gegenüber Dr. Johann Maier, Pfarrer in Amberg, und Albrecht von Waldstein auf Handgelübde eidlich verpflichtet haben.. 2) Die Kinder sollen wegen Morgengabe, Widerlegung und Mitgift ihrer Mutter ein auf die Güter versichertes Kapital von 500 fl. in Gold bis 1526 und davon jährlich 25 fl. Zins zu Kemnath zur freien Verfügung der Mutter entrichen; bei Nichtzahlung erfolgt Hilfe durch die Herrschaft Waldeck.. 3) An Stelle der von der Witwe über dies begehrten 50 fl. sollen ihr 25 fl. zu nächsten Weihnachten und aus der unverteilten Fahrnis des Verstorbenen alle Frauenkleider, Kleinodien und Gebinde sowie 1/8 aus aller fahrenden Habe ihres Mannes mit Ausnahme der Pferde, Harnisch, Waffen und Bargeldschulden ausgefolgt werden. Die Teilung wird in Gegenwart des Richters und zweier unparteiischer Ratsleute von Kemnath vorgenommen.. 4) Die Witwe muss dafür im nächsten Monat von Fortschau abziehen und auf alle weiteren Ansprüche verzichten. Der Hammer und alle andere Habe und Rechte sollen zu gleichen Teilen den Kindern gehören, worüber ein von dem Richter und den Räten besiegeltes Inventarverzeichnis aufgenommen wird, wovon eines den Vormündern gegeben und eines in der Regierungskanzlei zu Amberg niedergelegt werden soll. . Vormünder der Kinder: Jörg Pernkloe zu Schönreuth, Landrichter und Pfleger zu Waldeck, Herr Hans Stehling, Pfarrer zu Casten (Kastl ?), Wilhelm und Jörg Löneis, Brüder, und Thomas Tolhopf.. Kuratoren der Witwe: Wolfgang und Peter Tolhopf zu Kemnath