Rep. 8 Stadt Lübben - Urkunden: Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübben - Kläger: die Vormünder der nachgelassenen Kinder aus der ersten Ehe des Clemens Quippe, Beklagte: die Witwe des Clemens Quippe, die Stiefmutter der Kinder. Die Witwe und ihre Kinder haben die Nutzung ihres eingebrachten Gute

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