Erzbischof Johann Friedrich Karl v. Mainz bekundet, dass er den Grafen Wilhelm Karl Ludwig v. Solms, zugleich für Karl Ludwig zu Utphe, Johann Geo...
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1500
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 12 1751-1810
1762 Februar 11, Mainz
Ausf., Perg.-Libell, an rot-gelber Seidenschnur anh. Sg. in Holzkapsel besch.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Johann Friedrich Karl v. Mainz bekundet, dass er den Grafen Wilhelm Karl Ludwig v. Solms, zugleich für Karl Ludwig zu Utphe, Johann Georg und Adolf Ludwig zu Pouch, Friedrich Ludwig und Friedrich Christoph zu Wlldenfels, Johann Ernst Karl zu Rödelheim, Christian August zu Laubach, Fürst Ferdinand Wilhelm Ernst zu Braunfels, Karl Christian zu Hohensolms, Friedrich Gottlob Heinrich zu Baruth, Fürst Karl Ludwig Wilhelm zu Braunfels, sodann Otto Wilhelm v. Bodenhausen in Vormundschaft für die Gebrüder Karl Georg Heinrich und Viktor Friedrich zu Pouch, Söhne des verstorbenen Otto Wilhelm, sowie dem Fürsten Wilhelm Christoph zu Braunfels, Henriette Louise Wilhelmine zu Baruth in Vormundschaft für Johann Christian zu Baruth, Sohn Johann Karls, die Fürsten Ludwig Rudolf Wilhelm und Friedrich Wilhelm zu Braunfels, Maria Charlotte Alois und Hans Melchior v. Seidlitz in Vormundschaft für Franz Xaver zu Sonnewalde, Sohn des verstorbenen Friedrich Eberhard, sowie Friedrich Ludwig zu Wildenfels für Friedrich Magnus, Sohn des verstorbenen Heinrich Karl zu Wildenfels, alle Grafen zu Solms, gemäß inseriertem Lehnsbrief von 1676 Juli 10 (Nr.4159) den Dinghof und genannte Gefälle zu Oberhöchstadt zu einem Mannlehen verliehen habe. - Kanzleivermerk: Hofkanzler Johann Werner Freiherr v. Vorster, Lehnsprobst Karl Peter Rüssel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ