Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet Unklarheiten zwischen seinem Meisterkoch Konrad Bender und dessen Bruder Hans Bender, ein Knecht des Pfalzgrafen, einer- und der Stadt Heidelberg andererseits wegen der städtischen Wasserleitung. Konrad und Hans hatten kürzlich auf einer ihrer Hofstätten oberhalb des Fahrwegs vor dem Berg einen Abort (ein heimligkeit) angelegt und waren beim Graben auf die Wasserleitung (die bronnen flus) gestoßen, die Brunnen zu Heidelberg mit Wasser versorgt. Zur Begutachtung und Einschätzung des Schadens für die Gemeinde wurden der Ritter Otto vom Hirschhorn, Doktor Thomas Dornberg als Vizekanzler und der Protonotar Alexander Pellendorfer mit der Anhörung beider Seiten beauftragt. Dies haben sie getan, dabei auch den Wasserlauf angesehen und befunden, dass der betroffene Wasserlauf zu den städtischen Brunnen gehört, woraufhin sie mit beiden Parteien eine gütliche Einigung über die Kosten der Brüder für deren Grabung sowie über Maßnahmen zur Reinhaltung des Wassers erreicht haben. Der Pfalzgraf bestätigt nun diese Einigung, dass der Wasserlauf zum Nutzen der Stadt eingefasst bleiben soll, dass das [von den Brüdern] Gegrabene geschleift und eingeebnet werden soll und dass auf die Hofstätte oder bei der Wasserleitung kein Abort (sprachhus) gesetzt werden darf. Ansonsten mögen die Inhaber solcher Hofstätten auf der Fläche nach Bedarf bauen. Sollten die Brüder auf der Hofstätte einen Keller (ein kellerlin) anlegen wollen, soll das ohne Behinderung des Wasserlaufs geschehen. Der Rat, die Gemeinde und die, die der Wasserlauf in der Stadt betrifft, sollen den Brüdern für ihre Kosten 14 Pfund Heller bezahlen, womit die Angelegenheit geschlichtet ist.