Papst Paul [III.] bestätigt die Wahl [Herzog ] Ernsts [von Bayern] zum Erzbischof von Salzburg und gesteht der Salzburger Kirche für die Wahl seines Nachfolger ein freies Wahlrecht zu, um auf diese Weise eine denkbare Schädigung der Kirche im Fall einer Sedisvakanz zu vermeiden. Die Bischöfe von Freising (1), Regensburg (2) und Chiemsee (3) ermahnt er, das freie Wahlrecht zu respektieren und nicht dagegen zu handeln, ebenso die übrigen Erzbischöfe. Empfänger: Salzburg: Erzstift

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv