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Erneute in der Kapitularversammlung vom 16. August 1771 beschlossenen Statuten in 50 Artikeln, nebst Erläuterungen aus späteren Jahren (Nach den Statuten von 1771 hatte das Stift hinfort aus 15 Fräulein, einschließlich der Äbtissin zu bestehen und zwar so, dass 10 davon der evangelischen und 5 der katholischen Konfession angehörten und zwei Äbtissinnen nacheinander aus der Zahl der Ersteren, die dritte aus den Letzteren gewählt werden mussten)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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