Herzog Albrecht von Österreich bekennt, da ss ihm die Stadt Biberach 2000 rheinische Gulden geliehen habe, die er der Pfandsumme für die an die Stadt Biberach verpfändete Herrschaft Warthausen zuschlägt, und sichert der Stadt den ungestörten Pfandbesitz der Herrschaft Warthausen für die nächsten 30 Jahre zu; erst nach Ablauf dieser Frist ist die Einlösung der Pfandschaft möglich