Obligation
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2245
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 6 Armenpflege: Quittungen, Obligationen
1753 April 22, Ostern
Regest: Johann Georg Gebel, Bürger und Metzger in Reuttlingen, und seine eheliche Hausfrau Anna Maria nebst ihrem Kriegsvogt, Spitalschreiber Wucherer, bekennen für sich und ihre Erben, daß sie der Armenpflege allhier um 30 fl gemeinen Kapitals und 20 fl von Bürgermeister Kalbfell den Armen im Siechenhaus gestifteten Kapitals zusammen 50 fl Hauptgut guter, genehmer, unverrufter Reichswährung, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern gerechnet, wofür sie dem Administrator, Bürgermeister Johann Ludwig Fischer, hiemit quittieren, verkauft haben 2 Gulden 30 Kreuzer jährlichen, doch widerkäuflichen Zins aus folgenden Gütern der Eheleute:
5 Viertel Wiesen aufm Ringelbach neben Matheus Geckeler, Rotgerber, und Johann Christoph Zwißler, auch den Anwandwiesen oder einem Weg; gibt der Armenpfleg einen ewigen Zins -
1/2 Mannsmahd Baumgut im Bad neben Schultheiß Dieterich Wunderlich und Johannes Wagner, Schuhmacher.
Diese Güter sind außer dieser Verschreibung und den darauf haftenden Grundbeschwerden sonst unversetzt, frei, ledig und eigen. Die Eheleute versprechen, jährlich auf Ostern, erstmals 1754, den Zins zu bezahlen. Bei Säumigkeit in der Zinszahlung hat die Armenpfleg das Recht, die Unterpfänder und, wenn etwas daran abginge, auch alle andere Hab und Güter der Eheleute und ihrer Erben, jedoch nur soviel hiezu erforderlich, hierum anzugreifen, bis ihr um Kapital und Zins und rechtmäßig aufgelaufene Kosten und Schaden eine vollkommene Bezahlung widerfahren ist. Wenn nach 3 oder 4 Jahren die Armenpfleg das Hauptgut zurückfordern sollte oder die Eheleute es nicht länger verzinsen wollten, so sind sie nach vorheriger 1/4 jähriger Aufkündung es abzulösen schuldig und befugt. Wenn aber die Ablösung dann nicht erfolgt, so bleibt dieser Brief in Kraft.
5 Viertel Wiesen aufm Ringelbach neben Matheus Geckeler, Rotgerber, und Johann Christoph Zwißler, auch den Anwandwiesen oder einem Weg; gibt der Armenpfleg einen ewigen Zins -
1/2 Mannsmahd Baumgut im Bad neben Schultheiß Dieterich Wunderlich und Johannes Wagner, Schuhmacher.
Diese Güter sind außer dieser Verschreibung und den darauf haftenden Grundbeschwerden sonst unversetzt, frei, ledig und eigen. Die Eheleute versprechen, jährlich auf Ostern, erstmals 1754, den Zins zu bezahlen. Bei Säumigkeit in der Zinszahlung hat die Armenpfleg das Recht, die Unterpfänder und, wenn etwas daran abginge, auch alle andere Hab und Güter der Eheleute und ihrer Erben, jedoch nur soviel hiezu erforderlich, hierum anzugreifen, bis ihr um Kapital und Zins und rechtmäßig aufgelaufene Kosten und Schaden eine vollkommene Bezahlung widerfahren ist. Wenn nach 3 oder 4 Jahren die Armenpfleg das Hauptgut zurückfordern sollte oder die Eheleute es nicht länger verzinsen wollten, so sind sie nach vorheriger 1/4 jähriger Aufkündung es abzulösen schuldig und befugt. Wenn aber die Ablösung dann nicht erfolgt, so bleibt dieser Brief in Kraft.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Amtsbürgermeister Johannes Krimmel mit dem kleineren Insigel der Stadt
Unterschriften: Amtsbürgermeister Johannes Krimmel. Johann Georg Göbel und für das Eheweib, weil sie nicht schreiben kann: Simon Kurtz
Kriegsvogt: Spitalschr. Wuchrer
Genetisches Stadium: Or.
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Amtsbürgermeister Johannes Krimmel mit dem kleineren Insigel der Stadt
Unterschriften: Amtsbürgermeister Johannes Krimmel. Johann Georg Göbel und für das Eheweib, weil sie nicht schreiben kann: Simon Kurtz
Kriegsvogt: Spitalschr. Wuchrer
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ