Der vom Erzbischof von Mainz zum Richter ad hoc ernannte Kantor der Johanneskirche in Mainz beurkundet gegenüber den Ansprüchen der Leute der Pfarrei Bleidenstadt und anderer Ortschaften (unbenannt) das Recht des unbeschränkten Viehtriebes des Klosters Bleidenstadt.

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