Der Ulmer Bürger Dr. iur. Johann Daniel Bartholomäi bekennt, dass ihn Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zunächst für drei Jahre zu ihrem Ratskonsulenten angenommen haben. Er verpflichtet sich, die ihm auferlegten und in der Urkunde näher beschriebenen Aufgaben und Pflichten getreulich zu erfüllen. Dafür erhält er jährlich 450 Gulden, das übliche Holz sowie 4 Imi Roggen und 16 Imi Fesen. Die Bestallung bleibt solange gültig, bis sie entweder von der Stadt Ulm widerrufen oder von ihm gekündigt wird.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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