Ausweisung bundesweiter Notstandsgebiete, Notlage in der früheren Kampfzone des Oberrheins, Bildung eines Bundes-Grenzlandfonds zur Behebung wirtschaftlicher und kultureller Notstände, Berücksichtigung badischer Notstandsgemeinden im Grenzlandfonds und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Bildung einer "Roten Zone" im Lande Baden (Bischweiler, Freiolsheim und Leutesheim), Unwetterkatastrophen im Kreis Säckingen, Anerkennung der Stadt Oppenau als Notstandsgebiet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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